RÜSTUNGSEXPORTE der eu-und nato-länder

Aufrüstung der saudischen Kriegskoalition, Beihilfe zu Kriegsverbrechen

DEUTSCHLAND: Die Bundesregierungen von CDU/CSU/SPD bzw. SPD/Grüne/FDP tragen mit ihren Genehmigungen von Rüstungsexporten an die saudische Kriegskoalition gegen den Jemen mit dazu bei, dass dem saudischen Regime die notwendigen Mittel zum Verüben von Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Jemen zur Verfügung stehen.

  • Alles im Namen von Frieden, Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten
  • UN-Charta - Gewaltverbot
  • Jemens Präsident Hadi, der schon lange keiner mehr ist
  • Rüstungsexportverbot - Das Europäische Parlament zur Lage im Jemen
  • Jemen nach dem UN-Waffenstillstantsabkommen vom Dezember 2018
  • Deutschlands Beihilfe zu Kriegsverbrechen und Völkermord im Jemen
  • Rüstungsexporte - Papst: Europa befeuert Migration
  • GKKE fordert langfristigen Stopp der Rüstungsexporte an Saudi Arabien
  • Der volle Umfang der Rüstungsexporte der USA mit Saudi Arabien und VAE
  • EU- und NATO-Staaten - Beihilfe zu Kriegsverbrechen im Jemen
20 Jahre Rüstungsexporte - Deutschland an Saudi Arabien

Alles im Namen von Frieden, Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten

Die Regierungsvertreter*innen der NATO- und EU-Wertegemeinschaft hören sich gerne von Frieden, Freiheit, Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit reden, wenn alte und neue Feindbilder wie Russland, China oder der Iran international angeprangert, mit Sanktionen belegt, völkerrechtswidrige Kriege im Namen von "Freiheit und Demokratie" gegen Jugoslawien, Afghanistan, Irak, Syrien, Libyen usw. geführt, respektive illegale Regime-Changes wie in der Ukraine, nachträglich legitimiert werden sollen. 

 

Wenn es um die Interessen und Gewinne ihrer eigenen NATO/EU-Rüstungsindustrien geht, mutieren die angeblichen "Volksvertreter" zu billigen Handelsvertreter*innen, um an Terrorstaaten der saudischen Kriegskoalition wie Saudi Arabien selbst, die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), Katar, Kuwait, Ägypten, Sudan, Marokko und Senegal für Milliarden von Doller und Euro, Militärgüter jedweder Art wie Bomben, Kampfjets, Panzer, U-Boote, Kriegsschiffe, Sturmgewehre u.s.w. zu liefern. Die sonst so geheiligten Werte wie Achtung der Menschenrechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Frieden, spielen bei den politischen Entscheidern*innen und Managern der Rüstungskonzerne urplötzlich so gar keine Rolle mehr. 

 

Es zählt nur noch deren ganz eigene individuelle Vorstellung von Freiheit. Die Freiheit ungestraft jede demokratisch beschlossene nationale und internationale Rechtsnorm mittels Verschleierungen und Lügengeflechten zu ignorieren, zu missachten, dagegen zu verstoßen und über ihre gleichgeschalteten Regierungsmedien, ihre Bürger und potenziellen Wähler zu belügen, zu täuschen, die Völker in immer neue Konflikte hineinzubomben und somit noch mehr Menschen zur Flucht zu verdammen. Menschenleben von Millionen unschuldigen Frauen, Männern und Kindern in Krisengebieten werden zum Spielball von gewinngierigen Managern der Rüstungsindustrien, skrupellosen Politikern, gewissenlosen Parteibuchträgern und Wähler*innen von Kriegsparteien!

 

Weder der Papst, die evangelisch/katholischen Kirchen, die UN-Charta, das Völker - und Kriegsrecht, die eigenen politischen Grundsätze der Europäischen Union - wie die Rüstungsexportverbote die für alle EU-Länder laut Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP gelten, das internationale Strafrecht - Verbrechen der Aggression, das Grundgesetz, das Friedensversprechen aus dem 2+4-Vertrag, Verurteilungen internationaler Menschenrechtsorganisationen oder der Wille der Völker, stimmen mit der Rüstungsexportpolitik der westlichen "EU/NATO-Wertegesellschaft" überein, noch sind die Waffenlieferungen an Kriegsparteien nach nationalen und internationalem Recht und Gesetz legitim!

 

Kriegsverbrechen verjähren nicht!

Die Frage, die sich hierdurch nicht nur zu den Kommunal- und Europawahlen 2019 stellt: Wer gehört neben dem saudischen Kronprinzen Bin Salman und seiner Kriegs-Allianz noch zu den Terroristen und Terror-Staaten dieser Welt, wenn man internationales Recht vor den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag für alle Länder und Regierungen gleich durchsetzen könnte?

 

Saudische Luftschläge im Jemen verletzen Völkerrecht und Souveränität

Dr. Hans Köchler, Präsident der International Progress Organisation (IPO) in Österreich - Zeitfragen vom 26.03.2015

"... «Die ausländische Militärintervention im Jemen ist eine klare Verletzung des Völkerrechts, insbesondere von Artikel 2(4) der Uno-Charta, welcher die Anwendung von Gewalt in den Beziehungen zwischen den Staaten verbietet», sagte Köchler, der die Organisation präsidiert, die auch die Vereinten Nationen berät. Laut Köchler lässt sich die einseitige Aktion Saudi-Arabiens und seiner Verbündeten auf keine Art und Weise als Akt «kollektiver Selbstverteidigung» im Sinne der Uno-Charta rechtfertigen.

«Faktisch ist es Einmischung in einen Bürgerkrieg auf Seiten einer Konfliktpartei, und es wird den innerstaatlichen Konflikt noch verschlimmern und eine Lösung erschweren», ergänzte der Professor. ..."

 

Jemens Präsident Hadi, der schon lange kein Präsident mehr ist!

Wenn heute Regierungen und Medien in Deutschland im Kontext Jemen davon reden, das die „Regierung Mansour Hadi“ von einer "internationalen Staatengemeinschaft" anerkannt ist, dann heißt das nichts anderes, das unsere gleichgeschalteten Regierungsmedien den Anschein von Rechtmäßigkeit deutschen und US/NATO/EU-Regierungshandelns, und somit die bewusste Täuschung gegenüber der Öffentlichkeit und potenziellen Wählern betreiben und so massiv ihren Bildungs- und Informationsauftrag verletzen.

Die Regierung von Mansour Hadi - vom Volk auf max. 2 Jahre bis Februar 2014 legitimiert

Die von einer "internationalen Staatengemeinschaft anerkannte Regierung" von Mansour Hadi hat bereits im Februar 2014 ihre offizielle - durch das jemenitische Volk legitimierte Rechtsfähigkeit, verloren.

 

Nicht irgendwelche Medien oder selbst ernannte "Staatengemeinschaften" bestimmen wer in einem Land die Regierung stellt, sondern einzig und allein deren  Völker selbst. Es war die Regierung von Mansour Hadi, die in ihrer von vornherein zeitlich begrenzten Amtszeit von Februar 2012 bis Februar 2014, für demokratische Wahlen - an denen alle Parteien Jemens frei und gleichberechtigt teilnehmen sollten, zu organisieren hatte. Es war der Interims-Präsident Hadi selbst, der keine freien und demokratischen Wahlen im Jemen zustande kommen ließ.

 

Hadi glaubte ohne jede Legitimation seines Volkes seine Amtszeit  als Nachfolge-Präsident von Saleh – der vor ihm schon 34 Jahre lang den Jemen wirtschaftlich ruinierte, über 2014 hinaus weiter fortführen zu können. Nach der selbstbestimmten Auflösung seiner Regierung und Rücktritt als Präsident des Jemens und seiner Flucht im Februar 2015 nach Riad, bat er als von seinen Ämtern zurückgetretener Präsident also als Privatperson, den saudischen Kronprinzen Bin Salman, um militärischen Beistand.

 

Zusammen mit Luftwaffeneinheiten aus den Golfstaaten, Marokko und dem Sudan griff die saudische Luftwaffe in der Nacht zum Donnerstag Stellungen der Huthi-Rebellen beim Flughafen der Hauptstadt Sanaa an. Mindestens 13 Menschen wurden bei den Luftangriffen getötet. Saudi Arabien betonte, der Militäreinsatz sei vor dem Beginn mit den USA abgestimmt worden, das US-Militär war jedoch nicht an den Luftangriffen beteiligt. Die USA gewähren Saudi-Arabien und dessen Verbündeten im Kampf gegen die Huthi-Rebellen im Jemen logistische und geheimdienstliche Unterstützung. Diese Aggression wollten die USA und Saudi Arabien im Nachhinein bei den Vereinten Nationen legitimieren lassen, was die VN jedoch ablehnten.

 

Einzig mit der Resolution 2216, wurde gegen die Houthi-Rebellen ein einseitiges Waffenembargo verhängt und die Einstellung der Kampfhandlungen seitens der Rebellen gefordert. Das ist auch der Grund dafür, dass dem Iran permanent Verstöße des Waffenembargos an den Jemen vorgeworfen werden, aber nicht die in seinem Umfang absurden und nicht vergleichbaren Rüstungsexporte der „westlichen Wertegemeinschaft“ an Länder wie Saudi Arabien und seiner Kriegskoalition, da die VN ja nur die Houthi-Rebellen mit der Resolution bedacht haben. Ein Versagen der Vereinten Nationen, welches mit dafür verantwortlich ist, dass Saudi Arabien und seine Terrorstaaten, bis heute den Jemen unter Missachtung aller Völkerrechtsnormen in die Steinzeit zurück bomben - die EU/NATO-Wertegemeinschaft und Deutschland, leisten wieder einmal mittels Rüstungsexporten und sonstigen Dienstleistungen Beihilfe zum Völkermord im Jemen! 

 

Es ist diese im Kontext NATO-Medien selbige „internationale Staatengemeinschaft“ - bestehend aus den USA, den EU- und NATO-Regierungen, die von Saudi Arabien, Katar, den VAE, Bahrain usw. gigantische Mengen an Gas und Öl beziehen, bzw. jene Länder der saudischen Kriegskoalition, wie der Sudan, Jordanien, Senegal, Ägypten oder bis vor kurzem Marokko, die sich ihre Beteiligung am Jemenkrieg von Saudi Arabien und den VAE mit Mrd. Dollar bezahlen lassen.

 

Mit den Öl- und Gas-Einnahmen finanzieren Saudi Arabien und die Länder der saudischen Kriegskoalition für Milliarden von Dollar, Bomben, Raketen, Granaten, Munition bei den Regierungen Deutschlands, den EU- und NATO-Ländern, mit denen dann im Jemen unschuldige Kinder, Frauen und Männer regelrecht abgeschlachtet werden.

 

Mit den Öl- und Gas-Einnahmen wird eine seit 2015 andauernde Totalblockade zur See, Land und Luft über das jemenitische Volk finanziert, mit der Folge von tausenden getöteten, verletzten und verhungerter Menschen, zerstörter ziviler Infrastruktur und der größten Hungerkatastrophe weltweit, seit Ende des 2. Weltkrieges 1945.

 

Anders als die beteiligten Kriegsländer der beiden Weltkriege von 1918 bis 1945, hat Deutschland in Verantwortung und Bewusstsein seiner Schuld für unfassbare Zerstörung, Holocaust und mehr als 80 Mio. Kriegsopfer, der Welt zur Wiedervereinigung nach 44 Jahren Teilung, ein Versprechen abgegeben, dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen und Deutschland seine Waffen nur zur Selbstverteidigung oder bei UN-Friedensmaßnahmen einsetzen wird.

 

Das Gewaltverbot - Charta der Vereinten Nationen

26.06.1945 - Vereinte Nationen - UN Charta * Gründungsvertrag Artikel 2

Absatz 3: Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel so bei, dass der Weltfriede, die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden.

Absatz 4: Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt. (Die 193 Mitgliedsstaaten)

 

UN-Waffenhandelsvertrag (Arms Trade Treaty, ATT)

Am 02. April 2013 hat die Mehrheit der UNO-Staaten ein Waffenhandelsabkommen verabschiedet, das Waffenlieferungen verbietet, wenn diese zu Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen beitragen. 

 

Eckpunkte des Arms Trade Treaty

Die Ziele des im April beschlossenen Waffenhandelsvertrags sind zum einen die Schaffung eines internationalen Standards zur Regulierung des Handels mit konventionellen Waffen, zum anderen die Vorbeugung und Bekämpfung des illegalen Handels mit Waffen.

PDF-Download: Bundestag: Gesetz zu dem Vertrag vom 2. April 2013 über den Waffenhandel
PDF-Download: Bundestag: Gesetz über den Waffenhandel

Zentral sind dafür die Artikel 6, 7 und 10.

Artikel 6 legt fest, dass Waffenexporte nicht gegen Embargos verstoßen und keine anderen internationalen Abkommen verletzen dürfen. Insbesondere schreibt er vor, dass keine Exporte autorisiert werden dürfen, wenn sie wahrscheinlich für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, schwere Verstöße gegen die Genfer Konventionen oder für Angriffe gegen die Zivilbevölkerung verwendet werden. Diese Kriterien tragen damit zur Prävention schwerster Menschenrechtsverbrechen bei.

 

Zudem muss laut Artikel 7 des Vertrags abgeschätzt werden, ob ein „maßgebliches Risiko“ besteht, dass Waffenexporte die Sicherheitslage gefährden, zur Verletzung von Menschenrechten oder des humanitären Völkerrechts genutzt werden oder terroristische Handlungen sowie organisierte Kriminalität begünstigen.

 

Artikel 10 legt darüber hinaus fest, dass die Vertragsparteien darauf achten müssen, dass Exporte nicht unterwegs abhandenkommen. Die Vertragspartner verpflichten sich zu jährlicher Berichterstattung 

 

Der Bundestag

Vom deutschen Bundestag wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ratifizierung des Waffenhandelsvertrag am 27. Juni 2013 mit Zustimmung aller fünf Fraktionen angenommen. Am 20. September 2013 wurde das Gesetz vom deutschen Bundesrat gebilligt und am 24. Dezember 2014 ist der internationale Waffenhandelskontrollvertrag schließlich in Kraft getreten.

Rüstungsexportverbot - Das Europäische Parlament zur Lage im Jemen

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage im Jemen

Am 03.10.2018 verurteilen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments die Angriffe auf Zivilisten, einschließlich Kinder, im Jemen durch Saudi Arabien und kriegsbeteiligten Länder. Darüber hinaus formuliert das Europäische Parlament unter Berufung auf die Regeln des Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP, dass die EU-Länder davon absehen sollen, Waffen an alle Parteien des jemenitischen Bürgerkriegs zu verkaufen, um die größte humanitäre Krise der Welt im Jemen zu lindern.

Die saudische Kriegskoalition inkl. Unterstützerstaaten von NATO und EU
JusticeNow - Herkunfstländer von Rüstungsexporten 2015-2017 nach Saudi Arabien
JusticeNow - Herkunftsländer von Rüstungsexporten nach Saudi Arabien und VAE 2015-2017
JusticeNow - Herkunftsländer in die VAE 2015-2017

EU-Parlament - Angriffe auf Zivilbevölkerung und zivile Infrastruktur schwerwiegender Verstoß gegen das Völkerrecht

1.  verurteilt die fortgesetzte Gewalt im Jemen und die Angriffe auf die Zivilbevölkerung und zivile Infrastruktur aufs Schärfste; hebt hervor, dass es angesichts des Konflikts, der sich zurzeit weiterhin zu einer der schlimmsten humanitären, politischen und wirtschaftlichen Krisen ausweitet, in großer Sorge ist; erinnert alle beteiligten Parteien, einschließlich ihrer regionalen und internationalen Unterstützer, daran, dass gezielte Angriffe auf die Zivilbevölkerung und zivile Infrastruktur, wie etwa Krankenhäuser und medizinisches Personal, Anlagen zur Wasserversorgung, Häfen, Flughäfen und Märkte, einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Völkerrecht darstellen […]

EU-Parlament - Rüstungsexportverbot gilt für alle EU-Mitgliedsstaaten und alle beteiligte Länder am Jemenkrieg

Die saudische Kriegskoalition
Die saudische Kriegskoalition

20. fordert den Rat auf, gemäß den einschlägigen EU-Leitlinien wirksam für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts einzutreten; bekräftigt insbesondere, dass die im Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP festgelegten Regelungen von allen EU-Mitgliedstaaten strikt eingehalten werden müssen; verweist vor diesem Hintergrund auf seine Entschließungen vom 25. Februar 2016 und vom 30. November 2017 zur Lage im Jemen; fordert in diesem Zusammenhang alle EU-Mitgliedstaaten auf, davon Abstand zu nehmen, Waffen und Militärausrüstung an Saudi-Arabien, die VAE oder ein anderes Mitglied der internationalen Koalition oder an die jemenitische Regierung oder eine andere der Konfliktparteien zu verkaufen; …

Die Gemeinsame Außen und Sicherheitspolitik der Europäischen Union

Gemeinsamer Standpunkt 2008/944/GASP

Amtsblatt der Europäischen Union

III

(In Anwendung des EU-Vertrages erlassene Rechtsakte)

 

In Anwendung von Titel V des EU-Vertrages Erlassene Rechtsakte

 

Gemeinsamer Standpunkt 2008/944/GASP des Rates vom 08.12.2008 

betreffend gemeinsamer Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern

Artikel 2

Kriterien

(2) Kriterium 2: Achtung der Menschenrechte und es humanitären Völkerrechts durch das Bestimmungsland

a) verweigern eine Ausfuhrgenehmigung, wenn eindeutig das Risiko besteht, dass die Militärtechnologie oder die Militärgüter, die zur Ausfuhr bestimmt sind, zur internen Repression benutzt werden könnten (05.04.2017 -  UN-Experten fordern Saudi-Arabien auf, die Zwangsräumungen und Abrisse des Al-Masora-Viertels in Awamia zu stoppen)

b) lassen besondere Vorsicht und Wachsamkeit bei der Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen an Länder walten, in denen von den zuständigen Gremien der Vereinten Nationen, der Europäischen Union oder des Europarates schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen festgestellt wurden, und nehmen dabei eine Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung der Art der Militärtechnologie oder der Militärgüter vor.  ... (Die Kriegskoalition Saudi Arabien und deren Menschenrechtsverletzungen)

c) verweigern eine Ausfuhrgenehmigung, wenn eindeutig das Risko besteht, dass Militärtechnologie oder die Militärgüter, die zur Ausfuhr bestimmt sind verwendet werden, um schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht zu begehen. (siehe Entschließung Europäisches Parlament 2018/2853(RSP) und Bildergalerie ganz unten auf dieser Seite)

Jemen - nach dem UN-Waffenstillstandsabkommen 12/2018

BÜRO DES SONDERBEAUFTRAGTEN DES GENERALSEKRETÄRS FÜR JEMEN

13.12.2018 - UN-Sonderbeauftragter für Jemen

Für die Jemeniten war es ein "schreckliches" Jahr, aber letztendlich ein Hoffnungsschimmer, denn die Dezember-Gespräche in Schweden brachten einen Waffenstillstand um eine wichtige Hafenstadt mit dem Versprechen, weiterer substantieller Konsultationen zwischen den Kriegsparteien im nächsten Monat. (UN-Sonderbeauftragter für Jemen zu UN-News in einem exklusiven Interview am Mittwoch während der Waffenstillstands-Verhandlungen in Stockholm)

 

Presse- und Medienspiegel

Deutschlands Beihilfe zu Kriegsverbrechen und Völkermord im Jemen

Berlin genehmigt erneut Waffenlieferungen an Jemen-Kriegsparteien trotz eigenem vereinbarten Lieferstopp und Rüstungsexportverbot des Europäischen Parlaments

16.06.2019 - Frankfurter Allgemeine: AN ÄGYPTEN UND ANDERE : Rüstungsgüter für eine Milliarde Euro an Jemen-Kriegsallianz

16.09.2019 - Frankfurter Allgemeine

Die Bundesregierung hat seit Jahresanfang Rüstungslieferungen für mehr als eine Milliarde Euro an die von Saudi-Arabien geführte Allianz im Jemen-Krieg genehmigt. Trotz der Exportbeschränkungen im Koalitionsvertrag von Union und SPD wurden zwischen dem 1. Januar und dem 5. Juni allein 13 Exporte für 801,8 Millionen Euro nach Ägypten und 43 Exporte für 206,1 Millionen Euro an die Vereinigten Arabischen Emirate genehmigt. Das geht aus einer Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Omid Nouripour hervor.

 

 

Die Regierung erlaubte zudem zwei Rüstungsgeschäfte mit Saudi-Arabien, obwohl für das Land seit November eigentlich ein kompletter Exportstopp gilt. Dabei handele es sich um die Lieferung von „sondergeschützten Geländewagen“ für 831.003 Euro, wie Wirtschafts-Staatssekretär Ulrich Nußbaum mitteilte. Insgesamt wurden für die acht Länder der Allianz 122 Exportgenehmigungen für Rüstungsgüter im Wert von 1,1 Milliarden Euro erteilt.

 

11.04.2019 - Spiegel Online

Kaum hat die Koalition mühsam einen Kompromiss über Rüstungsexporte erzielt, sind neue Genehmigungen erteilt worden. Nach SPIEGEL-Informationen sollen auch Waffen nach Saudi-Arabien und die Emirate geliefert werden.

11.04.2019 - erneut Rüstungsexporte genehmigt

11.04.2019 - Spiegel Online: Rüstungsexporte Berlin genehmigt Waffenlieferungen an Jemen-Kriegsparteien

07.04.2019 - Sanaa, Luftangriff der saudischen Kriegskoalition kostet 13 Kindern das Leben


Die Bundesregierung liefert wieder Waffen an Länder, die direkt am Jemenkrieg beteiligt sind. Das Kabinett hat im geheim tagenden Bundessicherheitsrat dem Export an Kriegsmaterial unter anderem an Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate zugestimmt. Saudi-Arabien, für das es einen Stopp von Waffenlieferungen nach der Ermordung des Journalisten Jamal Khashoggi gegeben hat, bekommt zwar nicht direkt Rüstungsgüter aus deutscher Produktion. Allerdings werden Teile an ein französisches Unternehmen geliefert, das das Endprodukt an das Königreich ausführt. ..."

 

Altmaier verteidigt erneute Rüstungsexporte an Saudi Arabien und Kriegskoalition

Nicht etwa die Vertragstreue eines verbindlichen Rüstungsexportstopps gegenüber der UN-Charta, den Entschließungen des Europäischen Parlaments, dem Völkerrecht oder dem Grundgesetz verteidigt der Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), sondern die Vertragstreue gegenüber Rüstungsindustrien von EU-Staaten wie Großbritannien und Frankreich, die dem selbigen Rüstungsexportverbot des Europäischen Parlaments vom 03.12.2018 unterliegen wie Deutschland, die jedoch ebenso die EU-Richtlinien zum Verbot von Rüstungslieferung an die saudische Kriegskoalition missachten! 

13.04.2019 - ZDF: Umstrittene Lieferung - Altmaier verteidigt Rüstungsexport an Saudis
13.04.2019 - ZDF

13.04.2019 - ZDF

Nach der Genehmigung einer Rüstungslieferung für Saudi-Arabien hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier das Vorgehen verteidigt. "Die Bundesregierung hat sich darüber verständigt, das Moratorium für rein deutsche Rüstungsprojekte zunächst weiter zu verlängern", sagte der CDU-Politiker der "Passauer Neuen Presse".

 

"Andererseits haben wir gegenüber Frankreich und Großbritannien Verpflichtungen, wenn es um sogenannte Gemeinschaftsprojekte geht, an denen wir beteiligt sind. Hier müssen wir vertragstreu sein, und versprochene Komponenten liefern." ...

04.04.2019 - Das Märchen vom Rüstungsexportstopp

27.02.2019 - German Arms - Deutsche Waffen, Jets über den Jemen


UN-Völkermordkonvention

Übereinkommen zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordes

Genehmigt und zur Unterzeichnung und Ratifizierung oder zum Beitritt durch die Resolution 260 A (III) der Generalversammlung vom 9. Dezember 1948 vorgeschlagen.

Inkrafttreten: 12. Januar 1951, gemäß Artikel XIII

 

Die Vertragsparteien,

Unter Berücksichtigung der Erklärung der Generalversammlung der Vereinten Nationen in ihrer Resolution 96 (I) vom 11. Dezember 1946, dass Völkermord ein völkerrechtliches Verbrechen ist, das dem Geist und den Zielen der Vereinten Nationen zuwiderläuft und von der zivilisierten Welt verurteilt wird,

 

In der Erkenntnis, dass der Völkermord zu allen Zeiten der Geschichte der Menschheit große Verluste zugefügt hat, und

In der Überzeugung, dass eine internationale Zusammenarbeit erforderlich ist, um die Menschheit von einer solchen abscheulichen Geißel zu befreien,

Hiermit vereinbaren, wie im Folgenden vorgesehen:

 

Artikel I

Die Vertragsparteien bestätigen, dass der in Friedens- oder Kriegszeiten begangene Völkermord ein völkerrechtliches Verbrechen ist, das sie verhindern und bestrafen wollen.

 

Artikel II

Unter Völkermord sind im vorliegenden Übereinkommen alle folgenden Handlungen zu verstehen, mit denen beabsichtigt wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören:

(a) Ermordung von Mitgliedern der Gruppe;

(b) den Mitgliedern der Gruppe schwere körperliche oder geistige Schäden zuzufügen;

(c) absichtliche Beeinflussung der Lebensbedingungen der Gruppe, die dazu bestimmt sind, ihre physische Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;

(d) Auferlegung von Maßnahmen zur Verhinderung von Geburten innerhalb der Gruppe;

(e) Zwangsübertragung von Kindern der Gruppe an eine andere Gruppe.

 

Artikel III

Folgende Handlungen sind strafbar:

(a) Völkermord;

(b) Verschwörung zum Völkermord;

(c) Direkte und öffentliche Anstiftung zum Völkermord;

(d) Versuch, Völkermord zu begehen;

(e) Mitschuld am Völkermord.

 

Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12.09.1990 (BGBl. 1990 II S. 1317)

Artikel 2

Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihre Erklärungen, daß von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird. Nach der Verfassung des vereinten Deutschland sind Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig und strafbar*. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklären, daß das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen.

 

 

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

*Art. 26, 1  Grundgesetz Deutschland

(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

** (2) Zur Kriegführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

 

*Völkerstrafgesetzbuch § 13 - Verbrechen der Aggression

(1) Wer einen Angriffskrieg führt oder eine sonstige Angriffshandlung begeht, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

** siehe Kriegswaffen-Kontrollgesetz

 

Kriegswaffenkontrollgesetz

KrWaffKontrG

Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes (Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen)

§ 6 Versagung der Genehmigung

(3) Die Genehmigung ist zu versagen, wenn

1. die Gefahr besteht, daß die Kriegswaffen bei einer friedensstörenden Handlung, insbesondere bei einem Angriffskrieg, verwendet werden,

2. Grund zu der Annahme besteht, daß die Erteilung der Genehmigung völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik verletzen oder deren Erfüllung gefährden würde, … (siehe UN-Charta, u.a. Art. 2 - Gewaltverbot)

 

Koalitionsvertrag von CDU/CSU/SPD vom 07.02.2018

07.02.2018 - Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD
07.02.2018
07.02.2018 - Laut Vereinbarung im Koalitionsvereinbarung vom 07.02.2018 (Zeilen 7075 / 7076) der Regierungsparteien von CDU/CSU und SPD werden ab sofort keine Ausfuhren an Länder genehmigt, solange diese unmittelbar am Jemen-Krieg beteiligt sind

Repräsentative Umfragen zu Rüstungsexporten

Vier von fünf Deutschen gegen Rüstungsexporte an Jemen-Kriegsparteien

13.03.2019 - stern

Vier von fünf Deutschen lehnen Waffenlieferungen an alle Länder, die am Jemen-Krieg beteiligt sind, ohne Einschränkung ab. In einer am Donnerstag in Hamburg veröffentlichten Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Kantar für die Organisation Greenpeace äußerten 81 Prozent der Befragten diese Ansicht. 76 Prozent wünschen sich demnach außerdem mehr Transparenz bei Entscheidungen über Rüstungsexporte. Befragt wurden Mitte Mai 1028 Bürger.

 

Abgelehnt werden solche Exporte demnach mit deutlicher Mehrheit auch von den Anhängern der Koalitionsparteien. So sprachen sich laut Greenpeace 74 Prozent der Unionsanhänger dafür aus, keine Waffen an Länder der Jemen-Kriegskoalition zu liefern, von den SPD-Anhängern waren es sogar 89 Prozent.

 

Mehrheit der Deutschen lehnt Rüstungsexporte ab

Laut repräsentativer Yougov-Umfrage vom 02.02.2018 lehnen 71% der Deutschen Rüstungsexporte an Länder, die am Jemenkrieg beteiligt sind, ab!

Im Sondierungspapier haben sich SPD und CDU/CSU darauf geeinigt, keine Rüstungsexporte für am Jemen-Krieg beteiligte Länder zu genehmigen. Dieser Entschluss wurde unmittelbar umgesetzt und soll auch für eine mögliche weitere große Koalition gelten. Befürworten Sie, dass die mögliche nächste Bundesregierung aus SPD und CDU/CSU keine Rüstungsexporte mehr an Länder genehmigt, solange diese am Jemen-Krieg beteiligt sind?

 

Deutsches Institut für Menschenrechte - Menschenrechtssituation in Deutschland

Bericht Deutsches Institut für Menschenrechte  Menschenrechtsbericht Juni 2017 - Juni 2018
Bericht Deutsches Institut für Menschenrechte  Menschenrechtsbericht Juni 2017 - Juni 2018

Deutschland - Bundesregierungen ab 1974

Rüstungsexportberichte 2013 bis 2018 - PDF-Downloads

Rüstungsexportbericht - PDF-Download
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Rüstungsexporte - Papst: Europa befeuert Migration

01.04.2019 - Frankfurter Allgemeine

Nicht nur die Bundesregierung diskutiert das Thema Rüstungsexporte. Nun hat auch Papst Franziskus das Thema aufgegriffen – und ganz Europa in die Verantwortung genommen.

01.04.2019 - Frankfurter Allgemeine - RÜSTUNGSEXPORTE : Papst: Europa befeuert Migration
01.04.2019 - Frankfurter Allgemeine

Papst Franziskus hat europäischen Regierungen beim Versuch, Migration einzudämmen, Inkonsequenz vorgeworfen. Zuallererst müsse sichergestellt werden, „dass die Menschen, die migrieren, die vor Krieg und Hunger flüchten, dies nicht tun müssen. Aber wenn ein so großzügiges Europa Waffen verkauft, an den Jemen, um Kinder zu töten. Wie kann Europa da konsequent sein?“, kritisierte das katholische Kirchenoberhaupt am Sonntag in der Pressekonferenz während des Rückflugs von der marokkanischen Hauptstadt Rabat nach Rom.

 

Der Papst sprach damit ein heikles Thema an, bei dem auch die Bundesregierung zuletzt im Fokus stand. Vergangene Woche war bekannt geworden, dass die große Koalition in ihrem ersten Amtsjahr Rüstungslieferungen im Wert von rund 400 Millionen Euro an die von Saudi-Arabien geführte Jemen-Kriegsallianz genehmigt hatte – trotz eines von Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbarten teilweisen Exportstopps.

 

Hauptempfänger waren die beiden Länder, die am aktivsten in den Jemen-Krieg eingegriffen haben: Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate. Der Krieg hat in dem Land auf der arabischen Halbinsel eine riesige humanitäre Krise ausgelöst. ..."

GKKE fordert langfristigen Stopp der Rüstungsexporte an Saudi-Arabien

Berlin, 20. März 2019

GKKE fordert langfristigen Stopp der Rüstungsexporte an Saudi-Arabien

Am 30. März 2019 läuft das Moratorium für Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien aus, das die Bundesregierung nach der Ermordung des Journalisten Jamal Khashoggi verhängt hat. Ob die Bundesregierung es verlängert, scheint mehr als fraglich – auch angesichts des massiven Drucks von Seiten der Rüstungsindustrie sowie der europäischen Bündnispartner Frankreich und Großbritannien.

 

Die Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) kritisiert die deutschen Rüstungsexporte an Saudi-Arabien schon lange. Ein Land, das die Menschenrechte mit Füßen tritt und im Jemen, zusammen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten und weiteren Staaten einen brutalen Krieg unter grober Missachtung des humanitären Völkerrechts führt, darf keine Waffen und Rüstungsgüter aus Deutschland erhalten.

 

„Selbst eine weitere befristete Verlängerung des Moratoriums wäre deshalb völlig unangemessen“ stellt Prälat Dr. Martin Dutzmann, der evangelische Vorsitzende der GKKE fest. Vielmehr fordert die GKKE die Bundesregierung mit Nachdruck dazu auf, bis auf Weiteres sämtliche Rüstungsexporte – einschließlich Komponenten – an Staaten der von Saudi-Arabien angeführten Kriegs-Koalition zu untersagen und alle bereits erteilten Genehmigungen sofort zu widerrufen. Zu den Staaten der Kriegs-Koalition im Jemen gehören

neben Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten auch Ägypten, Bahrain, Jordanien, Kuwait, Marokko, Senegal und der Sudan.

 

Darüber hinaus muss sich die Bundesregierung in der EU für ein Waffenembargo gegen diese Staaten einsetzen und den französischen und britischen Forderungen nach einer Lockerung der europäischen Regeln zum Rüstungsexport entschieden entgegentreten. Der Gemeinsame Standpunkt der EU zur Ausfuhr von Militärgütern und Militärtechnologie ist für alle Mitgliedstaaten rechtlich verbindlich. Er legt unter anderem fest, dass der Export von Rüstungsgütern zu untersagen ist, wenn ein eindeutiges Risiko besteht, dass diese zur Verletzung des humanitären Völkerrechts eingesetzt werden. „Wer die EU stärken will, sollte sich dafür

einsetzen, bestehende Regelwerke zu stärken, anstatt sie zu missachten“ so Prälat Dr. Karl Jüsten, der katholische Vorsitzende der GKKE.

 

Für Rückfragen: Dr. Jörg Lüer 030 24 34 28 158

Der volle Umfang der Rüstungsabkommen der Vereinigten Staaten mit Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten

10.04.2019 – ANNUR TV

Frank Andrews ist investigativer Journalist bei der Arab Reporters for Investigative Journalism (ARIJ). Seine Arbeiten erschienen bei CNN International, Prospect Magazine und Lonely Planet. Er lebt derzeit in Amman, Jordanien.  

10.04.2019 - Anur TV - Der volle Umfang der Rüstungsabkommen der Vereinigten Staaten mit Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten

Handelsabkommen, die von einem Rüstungsmonitor verfolgt werden, zeigen, dass die Vereinigten Staaten viel stärker in den Jemenkrieg verwickelt sind, als bisher vermutet. 

 

Die Vereinigten Staaten haben seit Beginn ihres Krieges im Jemen mit Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten Vereinbarungen über Schusswaffen, Bomben, Waffensysteme und militärische Ausbildung im Wert von mindestens 68,2 Milliarden Dollar getroffen, Milliarden mehr als zuvor berichtet, so die Daten eines US-amerikanischen Think Tanks.

 

Diese gewaltige Summe umfasst zum ersten Mal die Handels- und Regierungsabkommen im Zusammenhang mit der Rüstung und zeigt, dass die Beteiligung der Vereinigten Staaten an diesem verheerenden Krieg größer sein kann als vermutet. Tatsächlich hätten die Rüstungsausgaben bis 2019 das Siebzehnfache des humanitären Aufrufs der Vereinten Nationen für den Jemen finanzieren können - insgesamt 4 Milliarden Dollar. [...]

 

Experten sagen, dass ohne die US-Waffen der Krieg der saudischen Kriegskoalition im Jemen, angeführt von Saudi-Arabien einschließlich der Vereinigten Arabischen Emirate, es nicht möglich wäre, diesen Krieg fortzusetzen. Ab 2017 wurden drei von fünf von der Koalition importierten Waffen in den Vereinigten Staaten hergestellt, so das Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI).

 

Einige dieser Waffen wurden nach Angaben mehrerer NGOs und Medien seit März 2015 bei mehr als 100 Luftangriffen der Koalition und Streubombenangriffen eingesetzt, bei denen Zivilisten getötet oder Krankenhäuser und Dörfer angegriffen wurden. Die von Saudi-Arabien geführte Koalition ist nach Angaben des Armed Conflict Location & Event Data Project (ACLED) für 4.764 gemeldete zivile Todesfälle seit 2016 verantwortlich. ..."

Die Europäische Union - offensichtliche Beihilfe zu Kriegsverbrechen

1. Quartal 2019 - Kriegsverbrechen der saudischen Kriegskoalition im Jemen

11.09.2018 - Report München

15.04.2019 - arte


Das humanitäre Völkerrecht - Kriegsverbrechen

Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten 

(Abgeschlossen in Genf am 12. August 1949  - Stand 18. Juli 2014)

Als schwere Verletzungen und somit Kriegsverbrechen sind u. a. aufgeführt:

  • die rechtswidrige Verursachung schwerer Schäden unter der Zivilbevölkerung und zivilen Objekten
  • vorsätzliche Tötung
  • vorsätzliche Verursachung großer Leiden oder schwerer Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit
  • die Zerstörung und Aneignung von Eigentum, die durch militärische Erfordernisse nicht gerechtfertigt sind

März 2019 - Kriegsverbrechen der saudischen Allianz in Provinzen des Nord-Jemen

Februar 2019 - Kriegsverbrechen der saudischen Allianz in Provinzen des Nord-Jemen

Januar 2019 - Kriegsverbrechen der saudischen Allianz in Provinzen des Nord-Jemen